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Sekundäre Darlegungslast für ehebedingten Nachteil einer Ehefrau ohne Berufsausbildung. (OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2012 NJW 2012/2287)

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2012, 93) bestätigte das OLG Hamm, dass bei einer zum Zeitpunkt der Heirat 30-jährigen Frau ohne Berufsausbildung ohne konkrete Hinweise und bei Fehlen von Erwerbsbemühungen nach Trennung, nicht angenommen werden kann, dass sie ohne Heirat und Kinder noch eine Berufsausbildung absolviert hätte.

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Keine ergänzende Vertragsauslegung des gemeinsamen Testaments ohne Andeutung des Parteiwillens (OLG Düsseldorf, FamRZ 2012, Seite 823).

Ein vorhandenes gemeinsames Testament der Eheparteien lässt nach Tode eines Ehegatten nur dann Raum für eine ergänzende Auslegung, sofern in diesem bereits angedeutet wird, ob bei geänderter Lebenslage eine Anpassung erfolgen soll.

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Auswirkungen der Adoption auf den als Beinamen zum Ehenamen geführten Geburtsnamen

Der als Folge einer späteren Adoption geänderte Geburtsname tritt auch als Beiname zum Ehenamen zwingend an die Stelle des früher hinzugeführten Geburtsnamen.

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Gläubiger eines Anspruches auf Ersatz von Bestattungskosten BGH 14.12.2011, IV ZR 132/11 (Erbrecht effektiv)

Sollten die Bestattungskosten von einem Dritten übernommen worden sein, obwohl dieser selbst nicht Erbe ist, kann sich ein Risiko bei der Erstattung der Kosten ergeben.

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